Sechs Wochen Ferien für Schreinerlernende

Symbolbild: VSSM

Der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM empfiehlt den Schreinerbetrieben, ab dem Lehrjahr 2026 sechs Wochen Ferien für Lernende einzuführen. Damit soll die Branche von uneinheitlichen Regelungen entlastet und die Attraktivität der Ausbildung gestärkt werden.

Die erstmals durchgeführte schweizweite Umfrage unter den Abschlussklassen der Schreiner:innen EFZ und Schreinerpraktiker:innen EBA zeigt eine insgesamt hohe Zufriedenheit der Lernenden mit ihrer Ausbildung. Die zentralen Aussagen hat der VSSM bereits am 16. September in seiner Medienmitteilung kommuniziert. In der Umfrage wurde unter anderem gefragt, ob die Lernenden mit fünf Wochen Ferien zufrieden wären. Der überwiegende Teil hatte mit «Ja» geantwortet.

Trotzdem hat der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM das Thema aufgenommen und empfiehlt den Schreinerbetrieben, ihren Lernenden ab dem kommenden Lehrjahr, das im August 2026 beginnt, sechs Wochen Ferien zu gewähren.

Ferienansprüche werden vereinheitlicht

Damit reagiert der VSSM auf die uneinheitlichen Ferienansprüche, die sich aus verschiedenen Gesamtarbeitsvertragsregelungen und Altersgruppen ergeben – insbesondere in Betrieben, in denen Holzbau und Schreinerei zusammenarbeiten. Insbesondere bei Jugendlichen führen die Unterschiede zwischen Schreinergewerbe (25 Tage für Lernende gemäss OR, 28 Tage unter 20 Jahren gemäss GAV) und Holzbau (30 Tage für Lernende) für Verwirrung.

«Wir sind überzeugt, dass mit dieser Empfehlung einige unliebsame Diskussionen in sogenannten Mischbetrieben, die Zimmerleute und Schreinerinnen und Schreiner ausbilden, zukünftig wegfallen werden», sagt Rolf Kümin, Bereichsleiter Bildung beim VSSM.

Die Betriebe entscheiden

Die Empfehlung des VSSM schafft Klarheit und unterstützt die Betriebe dabei, einheitliche und zeitgemässe Rahmenbedingungen zu bieten. Zudem steigert dies die Attraktivität der Schreinerlehre. Ob sechs Wochen Ferien gewährt werden, bleibt weiterhin in der Entscheidungshoheit der einzelnen Betriebe.

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