Bauproduktegesetz und Leistungserklärung

Die Bauproduktegesetzgebung regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten sowie die Bereitstellung auf dem Markt.

Neu ist der Hersteller verpflichtet, für Bauprodukte, die von einer harmonisierten Norm (hEN) erfasst sind, nach Ablauf der jeweiligen Koexistenzphase eine Leistungserklärung zu erstellen. Innerhalb der Koexistenzphase besteht keine Pflicht zur Erstellung einer Leistungserklärung.

Das Anwenden von Bauprodukten auf Seite der Verwender ist nicht in der Bauproduktegesetzgebung geregelt. Hier kommen die bestehenden Baunormen und teilweise kantonale Anforderungen zur Anwendung. Die kantonalen Bewilligungs- und Kontrollbehörden verfügen, wo welche Brandschutzanforderung erfüllt werden müssen und kontrollieren die entsprechende Ausführung.

Der VSSM arbeitet direkt bei der Umsetzung mit der VKF und dem BBL mit und informiert die Branche laufend über verschiedene Kanäle (Schreinerzeitung, Newletter usw.).

Marktüberwachungsprogramm für Aussentüren

Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) startet seit Ende 2025 vermehrt mit der Marktüberwachung von Aussentüren. Im Rahmen eines Marktüberwachungsprogrammes gemäss Art. 20 BauPG wird das Inverkehrbringen von Bauprodukten auf die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben geprüft. In einem ersten Schritt werden die dem Produkt bei Inverkehrbringen begleitenden Dokumente geprüft. Es wird dabei untersucht, ob die dem Produkt beigelegten Dokumente den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und vollständig sind.

Zweck der Marktüberwachung:

Die Aktivitäten dienen der Sicherstellung von:

  • Rechtskonformität und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit der bereitgestellten Produktinformationen
  • Schutz von Nutzerinnen und Nutzern sowie
  • fairen Marktbedingungen für Hersteller und Anbieter von Bauprodukten in der Schweiz

Diese Massnahmen tragen dazu bei, die Qualität und Sicherheit der im Schweizer Markt verfügbaren Bauprodukte nachhaltig zu gewährleisten.

Digitale Lösung des VSSM

Der VSSM bietet Herstellern von Türen und Fenstern die ideale Lösung zur digitalen Dokumentation der Werkseigenen Produktionskontrolle WPK. Der Inhalt des WPK-Handbuchs passt sich automatisch an die Erfordernisse an. Dies reduziert den Aufwand und erhöht die Sicherheit, dass die WPK vollständig erstellt wird. Zudem ermöglicht die Plattform eine einzigartige Zusammenführung der relevanten Player und ermöglicht den papierlosen Austausch zwischen Betrieb, WPK-Berater und WPK-Zertifizierungsstelle.

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