Neue Regeln gegen Geldwäscherei

Schweizer Unternehmen müssen ab Oktober alle ihre wirtschaftlich berechtigten Personen offenlegen. KI-generiertes Bild durch Copilot

Der Bundesrat hat Mitte Juni neue Regeln zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung entschieden. Das revidierte Geldwäschereigesetz sowie das neue Gesetz über die Transparenz von juristischen Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Unternehmen werden dadurch zur Offenlegung ihrer wirtschaftlich berechtigter Personen verpflichtet. 

Das per 1. Oktober 2026 in Kraft tretende Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) verpflichtet Schweizer Unternehmen zur Offenlegung ihrer wirtschaftlich Berechtigten in einem neuen Zentralregister. Auch KMU müssen sich auf neue Identifikations-, Dokumentations- und Meldepflichten über die Internet-Plattform EasyGov einstellen. Das Ziel der Neuerung ist, in Zukunft verstärkt Geldwäscherei zu verhindern.

Das Wichtigste für die VSSM-Betriebe im Überblick

Wer ist betroffen? 

Die Pflicht gilt für die meisten Schweizer Kapitalgesellschaften (wie AGs und GmbHs). Einzelfirmen, Stiftungen, Genossenschaften und Vereine sind ausgenommen.

Wer gilt als wirtschaftlich berechtigt?

Jede natürliche Person, die direkt oder indirekt mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte hält oder das Unternehmen auf andere Weise kontrolliert.

Welche sind die zentralen Pflichten?

  • Identifikation und Überprüfung der wahren Eigentümer anhand von Belegen
  • Lückenlose interne Dokumentation und zehnjährige Aufbewahrungspflicht nach Wegfall der Berechtigung
  • Fristgerechte Erstmeldung an das eidgenössische Register

→ Das Register ist nicht öffentlich einsehbar und nur den Behörden oder allenfalls in Finanztransaktionen involvierten Banken und Treuhändern zugänglich.

Welche Fristen gelten?

Für bestehende Gesellschaften greifen gestaffelte Übergangsfristen (je nach Revisionspflicht und Rechtsform oft zwischen Anfang 2027 und Oktober 2028). Neu gegründete Firmen müssen innert Monatsfrist melden.

Welche Sanktionen drohen?

Bei vorsätzlichen Verstössen oder falschen Angaben drohen empfindliche Bussen von bis zu 500'000 Franken.

Obwohl die Schreinerbranche nicht wirklich im Fokus der Neuerungen steht, haben die GmbHs und AGs der Branche den Zusatzaufwand zu leisten. Bei Fragen steht der Rechtsdienst des VSSM gerne zur Verfügung.

Zur Website des Schweizerischen Transparenzregisters

Direkt zur Registrierung auf EasyGov

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