Klares Ja der Schreiner zum neuen GAV! Riskieren die Gewerkschaften nun den vertragslosen Zustand?

Dieser Gesamtarbeitsvertrag des Schreinergewerbes läuft Ende 2020 aus. Bild: VSSM

Die Arbeitgebervertreter haben mit einem kräftigen Ja zum neuen Gesamtarbeitsvertrag 2022 - 2025 für das Schreinergewerbe vorgelegt. Nun sind die Vertragspartner Unia und Syna gefordert. Bei einem Nein der Gewerkschaften droht den Schreinern ab 1. Januar 2021 der vertragslose Zustand.

Nach rund dreijähriger Verhandlungszeit haben die Sozialpartner Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM, Unia und Syna im Sommer 2020 ihren Mitgliedern einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) präsentieren können, der allseitige Verbesserungen beinhaltet. Dieses Regelwerk tritt bei der Zustimmung aller Vertragspartner am 1. Januar 2022 für vier Jahre in Kraft. Da der neue GAV durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) geprüft und vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt werden muss, haben die drei Vertragspartner vorsorglich beantragt, den bestehenden Übergangs-GAV für das Jahr 2021 zu verlängern.

Arbeitgebervertreter sagen Ja

In seiner Corona-bedingt in schriftlicher Form durchgeführten Abstimmung hat der VSSM die Dokumente der Delegierten bis zum 17. November zurückgeschickt bekommen. Die Auszählung hat ein klares Resultat ergeben. Mit überwiegendem Mehr haben die Delegierten dem neuen Gesamtarbeitsvertrag für das Schreinergewerbe 2022 – 2025 zugestimmt. Der ebenfalls zur Abstimmung gelangte Vorschlag für ein Vorruhestandsmodell (VRM) für die Schreinerbranche wurde deutlich abgelehnt.

Das klare Ja zum neuen GAV ist ein kräftiges Zeichen der Arbeitgeber für eine erfolgreiche und zeitgemässe Schreinerbranche. Gleichzeitig ist die Zustimmung zu diesem neuen Regelwerk ein klares Bekenntnis zur paritätisch unterstützten Entwicklung des Schreinergewerbes. 

Wie entscheiden die Gewerkschaften?

Nun sind die Gewerkschaften Unia und Syna gefordert, die bereits im Sommer getroffene Zustimmung zum ausgehandelten GAV von ihren Gremien ebenso überzeugend zu bestätigen. «Ein Negativentscheid der Gewerkschaften würde die Branche in einer schwierigen Zeit hart treffen und einen kräftigen Schaden anrichten», erklärt VSSM-Zentralpräsident Thomas Iten.

Es fragt sich tatsächlich, ob die Gewerkschaften eine gut funktionierende Branche, die Aus- und Weiterbildung der Berufsleute und die paritätisch unterstützten Projekte und Kontrollen aufs Spiel setzen wollen? Thomas Iten: «Uns und der ganzen Branche würden bei einem vertragslosen Zustand jährlich Millionenbeträge fehlen, die wir in die Weiterbildung der Schreiner investieren.» Was auch klar ist: Ein Negativentscheid der Basis von Unia oder Syna würde Türen und Tore für die ausländischen Unternehmer öffnen, sich ohne Rücksicht auf Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen im Schweizer Markt niederzulassen.

Mitgliedsbetriebe informiert

Der VSSM hat seine Mitgliedsfirmen umgehend mit einem Brief über die gefällten Entscheidungen bezüglich Gesamtarbeitsvertrag und Vorruhestandsmodell informiert. Gleichzeitig sind die Betriebe mit einem Flyer bedient worden, in dem die wichtigsten Fakten zum neuen GAV an die Mitarbeitenden weiter gegeben werden können (siehe PDF unten).

Flyer für Mitarbeitende