COVID-19: Chronologie der Pandemie 2020

 

> Massnahmen des Bundesrats 1/2020

16. März 2020, Bundesrat: Der Bundesrat stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. Weitere Einschränkungen für die Wirtschaft und die Industrie, so auch für die Bauwirtschaft, wurden vom Bundesrat nicht kommuniziert. Die notwendigen Sicherheitsmassnahmen auf Baustellen können gemäss aktuellsten Informationen grundsätzlich ohne Schliessungen eingehalten werden.

Mit Beschluss vom Bundesrat vom 16. März 2020 werden neben Italien Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich eingeführt. Sämtliche Grenzen – auch zu Italien – bleiben für Grenzgänger und den Waren- und Güterverkehr offen. Wollen Grenzgänger ihren Arbeitsort in der Schweiz aufsuchen, müssen sie über einen Grenzgängerausweis und eine Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers verfügen. 


> Präventionsmassnahmen einhalten

17. März 2020, Empfehlung BAG: Was in Betrieben auf Baustellen und im privaten Bereich weiterhin gilt: Die Präventionsmassnahmen, die das BAG in der Kampagne «So schützen wir uns» zusammengefasst hat, sind strikte umzusetzen. Für den Berufsalltag empfehlen wir, die Einhaltung des nötigen Abstands der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz, in den Pausenräumen oder auf den Baustellen wenn möglich durchzusetzen. Ebenso sollte derzeit auf Vertreterbesuche, Kundenbesprechungen mit mehreren Personen, Mitarbeitertransporte zur Baustelle mit vollbesetzten Fahrzeugen, Mitarbeiterinformationen in engen Räume und Ähnliches verzichtet werden.


> Suva verzichtet auf Verzugszinsen

18. März 2020, Mitteilung Suva: Auch die Suva reagiert auf die besondere Lage und teilt mit, dass sie aufgrund der hohen wirtschaftlichen und personellen Belastung der versicherten Betriebe mit sofortiger Wirkung auf das Erheben von Verzugszinsen für verspätete Zahlungen verzichete. «Zudem werden keine Mahnungen verschickt oder Betreibungen eingeleitet», heisst es in einer Mitteilung. Diese Massnahmen seien vorerst bis am 30. Juni 2020 befristet und würden je nach Entwicklung der derzeitigen Ausnahmesituation verlängert. Die Suva verspricht, das sie auch nach Ablauf der Sistierung ihren Versicherten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben realistische, angepasste Zahlungsmöglichkeiten anbietet.


> Massnahmen des Bundesrats 2/2020

20. März 2020, Bundesrat: Der Bundesrat hat die Kontaktregeln verschärft und neue wirtschaftliche Massnahmen vorgestellt. Gruppen und Versammlungen von mehr als fünf Personen sind im ganzen Land verboten. Zudem werden die Kantone angewiesen, in Betrieben und auf den Baustellen die Abstands- und Hygienevorschriften durchzusetzen. 

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen hat der Bundesrat ein umfassendes Massnahmenpaket in der Höhe von 32 Milliarden Franken beschlossen. Total sollen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung stehen. Mit 20 Milliarden Franken greift der Bundesrat Unternehmen mit Liquiditätsproblemen unter die Arme. Neu haben auch befristet Angestellte und Temporärarbeitende Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Auch Selbständigerwerbende und Lernende sollen unterstützt werden. 

Um die Liquidität der Unternehmen sicherzustellen können ab 26. März alle Unternehmen über ihre ganz normale Hausbank Kredite bis zu einem Betrag von 500'000 Franken erhalten. Der Bund wird für das Geld pauschal bürgen.
 

> Entschädigung für Erwerbsausfall

23. März 2020, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV: Die neusten Informationen zur Entschädigung im Erwerbsausfall ist für die gesamte Schreinerbranche von imenser Wichtigkeit. In diesem Dokument wird aufgezeigt, wer Anrecht auf eine Entschädigung hat, wie hoch der Anspruch ist und wo der Anspruch auf Entschädigung angemeldet werden kann. Diese Formulare werden auch bei den kantonalen AHV-Kassen aufgeschaltet. 

Information Entschädigung im Erwerbsausfalls

Information Entschädigung im Erwerbsausfalls als PDF


> Massnahmen des Bundesrats 3/2020

26. März 2020, Bundesrat: Der Bundesrat hat weitere Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft präsentiert. Dabei geht es auch um die Liquidität aller KMU’s. Betroffene Unternehmen werden ab heute mit Überbrückungskrediten möglichst unbürokratisch und rasch unterstützt. Auf der Webseite des Bundes wird der Weg zum Covid-19-Kredit mit Zusatzinformationen zur Notverordnung aufgezeigt.

Zu den Kredit-Informationen
 

> Empfehlungen für Bauherren

27. März 2020, KBOB: Als Folge der ausserordentlichen Lage hat die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) in Zusammenarbeit mit bauenschweiz Empfehlungen ausgearbeitet, um die Bauherren bei möglichen Fragen im Beschaffungs- und Vertragswesen zu unterstützen. 

Empfehlungen für Bauherren
 

> Informationen des Bundesrats

1. April 2020, Bundesrat: Der Bundesrat hat seine bisherige Strategie zur Eindämmung der Pandemie bestätigt. Gleichzeitig hat er bekräftigt, rasch eine gezielte Verlängerung oder Ausweitung von Unterstützungsleistungen zu prüfen. Damit sollen die Beschäftigung erhalten, Löhne gesichert, Selbstständige aufgefangen und Insolvenzen verhindert werden. Diesbezüglich wurde ein neues Helpcenter des Bundes zu Liquditätshilfen, Entschädigungen sowie Rechte und Pflichten geschaffen. 

Zum Helpcenter des Bundes


> Massnahmen des Bundesrats 4/2020

8. April 2020, Bundesrat: Der Bundesrat hat entschieden, die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus um eine Woche bis Sonntag, 26. April 2020, zu verlängern. Gleichzeitig stellt der Bundesrat in Aussicht, dass die Massnahmen noch im April schrittweise gelockert werden sollen. Weitere Neuigkeit: Zwischenbeschäftigungen von Arbeitnehmenden werden nicht mehr an die Kurzarbeitsentschädigung angerechnet. So wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, damit offene Stellen besetzt werden können. 

News zur Kurzarbeitsentschädigung


> Suva entlastet die Unternehmer

9. April 2020, Suva: Die Suva leistet einen weiteren Beitrag zur Entlastung der Betriebe. In einem Schreiben an die Unternehmen informiert die Suva wie folgt: «Arbeitnehmende arbeiten während der Phase von Kurzarbeit nicht ihr volles Pensum. Dadurch geschehen weniger Berufsunfälle. Die Suva verzichtet daher im Rahmen einer Corona-Sonderregelung auf Prämien in der Berufsunfallversicherung auf den Löhnen, welche durch die Kurzarbeitsentschädigung gedeckt sind.»


> Massnahmen des Bundesrats 5/2020

16. April 2020, Bundesrat: Der Bundesrat lockert schrittweise die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus. Ab dem 27. April 2020 können ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen, und Spitäler können auch nicht-dringliche Eingriffe wieder vornehmen. Wenn es die Lage zulässt, sollen am 11. Mai die obligatorischen Schulen und die Läden wieder öffnen. Am 8. Juni sollen dann Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen. Der Bundesrat hat zudem die von den Verbundpartnern der Berufsbildung gutgeheissene Lösung für den Berufsabschluss der Lehrabgänger/innen in diesem Jahr gutgeheissen.

News zur Lockerung der Massnahmen

News zu den Schweizweit abgestimmten Lehrabschlussprüfungen 
 

> Merkblatt und Checkliste für Arbeitgeber 

17. April 2020, Seco: Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco hat verschiedene Dokumente, die zur Umsetzung der Massnahmen rund um das Coronavirus für die Arbeitgeber im Bau- und Baunebengewerbe wichtig sind, überarbeitet.

Merkblatt für Arbeitgeber


> Massnahmen des Bundesrats 6/2020

29. April 2020, Bundesrat: Der Bundesrat forciert die Lockerung der Situation und gibt bekannt, dass ab dem 11. Mai folgende Lockerungsmassnahmen umgesetzt werden: Restaurants, Läden und Geschäfte sowie Museen und Bibliotheken dürfen ab dem 11. Mai unter Einsatz von Schutzkonzepten und der Befolgung der Hygienemassnamen wieder öffnen. Ebenfalls werden öffentliche Primar-, Sekundar- und Musikschulen ab demselben Datum den Betrieb wieder aufnehmen. Hier werden die einzelnen Kantone das Vorgehen bestimmen. Weiter hat der Bundesrat beschlossen, dass die kantonalen Gymnasien dieses Jahr auf schriftliche Maturitätsprüfungen verzichten können. Weiter werden bei verspäteter Zahlung der AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge während der ausserordentlichen Lage keine Verzugszinsen verlangt. 

News zur Lockerung der Massnahmen

News zum vorübergehenden Verzicht auf Verzugszinsen

 

> Schutzkonzept COVID-19 für die Schreinerbranche

8. Mai 2020, Zentrale Paritätische Berufskommission Schreinergewerbe (ZPK): Die ZPK hat für die Schreinerbranche ein Schutzkonzept erarbeitet das beschreibt, welche Vorgaben Betriebe gemäss COVID-19-Verordnung 2 erfüllen müssen. Das Dokument umfasst alle wichtigen Punkte, damit einerseits Mitarbeitende und im Betrieb Tätige und andrerseits die Kundschaft als Dienstleistungsempfängerin vor einer Ansteckung durch das neue Coronavirus geschützt werden können. 

ZPK-Schutzkonzept COVID-19 für die Schreinerbranche

ZPK-Schutzkonzept COVID-19 für die Schreinerbranche

 

> Massnahmen des Bundesrats 7/2020

27. Mai 2020, Bundesrat: Der Bundesrat gab bekannt, dass die Massnahmen ab dem 6. Juni 2020 weitgehend gelockert werden. Alle Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen können dann wieder durchgeführt werden. Neu sind spontane Versammlungen mit bis zu maximal 30 Personen erlaubt. Auch alle Freizeitbetriebe und touristische Angebote können wieder öffnen. Ebenso lockert der Bundesrat die corona-bedingten Einreisebeschränkungen parallel zu den wirtschaftlichen Öffnungsschritten. Was bleibt ist die dringende Empfehlung, die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten und das Modell Home-Office nach Möglichkeit zu fördern. 

News zur Lockerung der Massnahmen

 

> Massnahmen des Bundesrats 8/2020

19. Juni 2020, Bundesrat: Der Bundesrat beendigt die ausserordentliche Lage nach Epidemiengesetz. Fast alle erlassenen Massnahmen werden aufgehoben. Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 1000 Personen sind wieder erlaubt. Die Hygiene- und Abstandsregeln haben weiterhin höchste Priorität. Der Mindestabstand zwischen zwei Personen wird angesichts der tiefen Fallzahlen von 2 Metern auf 1,5 Meter reduziert. 

Das gilt ab Montag, 22. Juni


> Massnahmen des Bundesrats 9/2020

24. Juni 2020, Bundesrat: Der Bundesrat hat die ausserordentliche Lage am 19. Juni 2020 aufgehoben und setzt nun alles daran, einen Wiederanstieg der Infektionen zu verhindern. Dies geschieht einerseits durch die Lancierung der SwissCovid App, die ab 25. Juni eingesetzt werden kann. Gleichzeitig übernimmt der Bund ab diesem Datum auch sämtliche Kosten für die Tests und vereinfacht somit das System.  

Zur Medienmitteilung vom 24.06.2020

 

> Massnahmen des Bundesrats 10/2020

6. Juli 2020, Bundesrat: Der Bundesrat hat beschlossen, dass ab Montag, 6. Juli 2020, alle Personen, die aus gewissen Gebieten einreisen, für zehn Tage in Quarantäne müssen. Das BAG führt hierzu eine Liste, die regelmässig angepasst wird. Des Weiteren drohen bei einer Missachtung dieses Beschlusses, Bussen von bis zu 10'000 Franken. Der Arbeitgeber muss den Lohn von Angestellten in Quarantäne nach den Ferien nicht fortzahlen. Ausnahmen können Rückkehrer sein von Reisen, die aus persönlichen Gründen zwingend waren, etwa der Besuch eines sterbenden Angehörigen.

BAG-Risikogebiete

FAQ-Quarantäne

 

> Update Verfahren Kurzarbeitentschädigung

30. Juli 2020, Schweizerischer Arbeitgeberverband SAV: Ende August 2020 endet die Notverordnung Arbeitslosenversicherung. Das heisst, dass ab dem 1. September 2020 in Bezug auf die Kurzarbeitentschädigung wieder die Bestimmungen für den Normalfall gelten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat die wichtigsten Informationen in einer Mitteilung zusammengefasst. 

Update Covid 19_SAV

 

> Massnahmen des Bundesrats 11/2020

28. Oktober 2020, Bundesrat: Der Bundesrat hat auf die rasch steigenden Fallzahlen reagiert und weitere schweizweite Massnahmen gegen die schnelle Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Discos und Tanzlokale werden geschlossen, Bars und Restaurant haben um 23.00 Uhr zu schliessen. Alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sowie sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind untersagt. Zudem wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Am Montag, 2. November 2020, müssen Hochschulen auf Präsenzunterricht verzichten. Der Bundesrat hat ausserdem die Regeln für die Reisequarantäne angepasst sowie die Einführung von Schnelltests beschlossen.

Infos zu den Massnahmen

 

> Merkblatt und Handlungshilfe für Arbeitgeber 

10. November 2020, Seco: Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco hat das Merkblatt für Arbeitgeber aktualisiert. Zudem wurde in Zusammenarbeit mit der Suve eine Handlungshilfe für Covid-19-Kontrollen im Bereich Baustellen erarbeitet. 

Merkblatt für Arbeitgeber

Handlungshilfe für Covid-19-Kontrollen

 

> Prämienentlastung für Unternehmer

11. November 2020, Suva: Die Suva teilt mit, dass sich auf Grund der Corona-Pandemie in einigen Branchen weniger Unfälle ereignet haben, wodurch bei der Suva tiefere Kosten zu erwarten sind. Die resultierenden Prämienüberschüsse können sich sowohl bei der Berufsunfall- als auch bei der Nichtberufsunfallversicherung ergeben. Die Suva hat beschlossen, den Betrieben allfälligen Überschüsse mit der Prämie 2022 gutzuschreiben. Alle Betriebe der gleichen Branche erhalten im Verhältnis zu ihrer Nettoprämie die gleiche prozentuale Reduktion, schreibt die Suva. 

 

> Massnahmen des Bundesrats 12/2020

18. Dezember 2020, Bundesrat: Der Bundesrat hat weitere schweizweite Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Ab 22. Dezember sind Restaurants sowie Freizeit-, Sport und Kultureinrichtungen geschlossen. Die Läden dürfen ausser an Sonn- und Feiertagen zwischen 6 und 19 Uhr geöffnet bleiben. Kantone mit günstiger epidemologischer Entwicklung können Erleichterungen beschliessen.
Der Bundesrat hat zudem das summarische Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) nochmals bis am 31. März 2021 verlängert. Die entsprechenden Änderungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft. 

Infos zu den neusten Massnamen

 


Weitere Erklärungen zum Thema sind im FAQ des BAG zu finden:

FAQs Pandemie_Betriebe


Für spezifische Fragen rechtlicher Art steht der Schreinerbranche auch der VSSM-Rechtsdienst mit Rat und Tat zu Verfügung. 

Kontakt: 
VSSM-Rechstdienst
Peter Bernhauser
Telefon: 044 267 81 60
peter.bernhauser[at]vssm[dot]ch