Angepasstes Gewährleistungsrecht bei Baumängeln

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Am 1. Januar 2026 tritt eine Anpassung des Gewährleistungsrechts bei Baumängeln im Obligationenrecht in Kraft. Diese Änderungen haben auch direkte Auswirkungen auf Unternehmen der Schreinerbranche.

Christof Burkard, Jurist beim Rechtsdienst des VSSM, informierte bereits am 11. Dezember 2025 in einem Webinar über die wesentlichen Neuerungen und gab wertvolle Hinweise, worauf Betriebe künftig besonders achten sollten.

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