Am nationalen Spitzenreffen vom 9. April haben sich Bund, Kantone und Sozialpartner auf ein schweizweit einheitliches Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung geeinigt.
Einer der wichtigsten Eckpunkt dabei ist der Verzicht auf die theoretischen Abschlussprüfungen in den Berufskenntnissen und der Allgemeinbildung für alle Berufe. An deren Stelle treten die Erfahrungsnoten aus den Semesterzeugnissen.
Als zuständige Verbände für die Ausbildungen der Schreinerinnen und Schreiner haben sich der VSSM und die FRECEM im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten um die Durchführung der praktischen Prüfungen (Individuelle praktische Arbeit IPA und die Teilprüfung TP bei den EFZ, praktische Abschlussarbeit PA bei den EBA) bemüht.
Die Kantone sowie das SBFI haben den Antrag der beiden Verbände unter Einhaltung der Schutzmassnahmen des BAG am 22.4.2020 bewilligt. Somit können sämtliche unterbrochenen Prüfungen wieder aufgenommen weitergeführt werden.
Grundlagendokumente
Für die Durchführung der Qualifikationsverfahren bei den Schreinerpraktiker/in EBA und den Schreiner/in EFZ sind in diesem Jahr folgende grundlegenden Dokumente gültig:
COVID-19-Verordnung Qualifikationsverfahren berufliche Grundbildung
Richtlinien Angepasste Qualifikationsverfahren 2020
Schreinerpraktiker/in EBA
Durch die Anpassungen im QV wird die Zusammensetzung der Qualifikationsbereiche anders als gewohnt gehandhabt. Die Details sind in der Übersicht zum Qualifikationsverfahren dargestellt.
Übersicht Qualifikationsverfahren Schreinerpraktiker/in EBA
Praktische Arbeit
Die praktische Arbeit im Betrieb wird normal ausgeführt. Der Termin für das Fachgespräch kann sich aufgrund der aktuellen Situation verzögern. Alle Prüfungsteile werden unter Einhaltung der Schutzmassnahmen des Bundes für die Gesundheit durchgeführt. Für die noch nicht durchgeführten Fachgespräche steht den Experten als Ergänzung zum Prüfungsprotokoll eine Checkliste zur Verfügung. Diese ist Bestandteil des Konzepts zur Durchführung der PA und soll die Experten bei der Kontrolle der Einhaltung der Schutzmassnahmen unterstützen.
Checkliste zum Prüfungsprotokoll COVID-19
Schreiner/in EFZ
Durch die Anpassungen im QV wird die Zusammensetzung der Qualifikationsbereiche anders als gewohnt gehandhabt. Die Details sind in der Übersicht zum Qualifikationsverfahren dargestellt.
Übersicht Qualifikationsverfahren Schreiner/in EFZ
Teilprüfung TP
Die Teilprüfung der Lernenden im 3. Lehrjahr wird je nach Region im 6. oder im 7. Semester, unter Einhaltung der Schutzmassnahmen des Bundes für die Gesundheit, durchgeführt. Eine Verschiebung ins 7. Semester hängt von den aktuellen Rahmenbedingungen in den jeweiligen üK-Regionen ab, wie beispielsweise, ob alle über-betrieblichen Kurse gemäss Bildungsplan vor der Prüfung stattfinden konnten. Die Lernenden erhalten von der zuständigen Prüfungsstelle ihres Kantons rechtzeitig das Aufgebot zugestellt.
IPA
Die praktische Arbeit im Betrieb wird normal ausgeführt. Der Termin für die Präsentation und das Fachgespräch kann sich aufgrund der aktuellen Situation verzögern. Alle Prüfungsteile werden unter Einhaltung der Schutzmassnahmen des Bundes für die Gesundheit durchgeführt.
Für die noch nicht durchgeführten Präsentationen und Fachgespräche steht den Experten als Ergänzung zum Prüfungsprotokoll eine Checkliste zur Verfügung. Diese ist Bestandteil des Konzepts zur Durchführung der IPA und soll die Experten bei der Kontrolle der Einhaltung der Schutzmassnahmen unterstützen.
Checkliste zum Prüfungsprotokoll COVID-19
Berufsfachschule
Die Regelungen betreffend dem Besuch der Berufsfachschule und den Semesternoten sind in der Empfehlung der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK festgehalten.
Berufsfachschule Semesternoten 2019/2020
Repetenten, Kandidatinnen nach Art. 32 BBV oder verkürzter Lehrzeit
Diese Kandidaten werden ein Fachgespräch national einheitliches Fachgespräch von 45 Minuten absolvieren. Das Aufgebot wird den betreffenden Kandidatinnen und Kandidaten durch die Prüfungsstelle des zuständigen Kantons rechtzeitig zugestellt.
Sämtliche Noten müssen den zuständigen Kantonen von den Prüfungsleitern bis spätestens 17. Juli gemeldet werden.
Es gelten die Bestehens Normen in der Bildungsverordnung.
FAQ der SBBK zum QV 2020
Die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK hat zum QV 2020 auf der Webseite www.berufsbildung.ch folgendes FAQ aufgeschaltet.
FAQ zu den Qualifikationsverfahren im Jahr 2020 SBBK