Der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM und die Sozialpartner Unia und Syna haben sich auf Lohnerhöhungen im Jahr 2026 geeinigt. Die effektiven Löhne aller Mitarbeitenden werden um 20 Franken erhöht. Zusätzlich dazu sollen 30 Franken individuell ausbezahlt werden. Bei den Mindestlöhnen liegt der Fokus im kommenden Jahr auf jungen Berufsleuten. Deren Löhne werden um 2.5 Prozent erhöht.
Der VSSM und die Sozialpartner Unia und Syna haben sich auf folgende Lohnerhöhungen für das Jahr 2026 geeinigt:
Effektivlöhne (Bemessungsgrundlage: 100%-Pensum)
Die effektiven Löhne werden bei allen dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellten Arbeitnehmenden generell um 20 Franken pro Monat erhöht.
Zusätzlich dazu kommen 30 Franken pro Mitarbeitenden, die individuell ausbezahlt werden sollen. Hierzu ein Beispiel: Ein Schreinerbetrieb hat vier Angestellte. Es wird ein Topf von 120 Franken (viermal 30 Franken) angelegt. Zwei Angestellte bekommen je 50 Franken für ihre guten Leistungen, ein Mitarbeitender bekommt 20 Franken und ein Angestellter geht leer aus. Wichtig dabei ist, dass der gesamte Betrag von 120 Franken ausbezahlt wird.
Im Unterschied zu anderen Branchen werden die Erhöhungen der effektiven Gehälter bei den Schreinerinnen und Schreinern in fixen Beträgen ausgewiesen. Bei diesem Ansatz profitieren Mitarbeitende mit tieferen Einkommen überproportional. Zudem ist der Betrag, der individuell ausbezahlt werden soll, höher als der generelle. Somit haben die Unternehmerinnen und Unternehmer grösseren Spielraum als in früheren Jahren, wo der fixe Betrag jeweils höher angesetzt war.
Mindestlöhne
Die Mindestlöhne von jungen Berufsleuten werden um 2.5 Prozent erhöht. In den Genuss dieser Erhöhung kommen Schreinerinnen und Schreiner im ersten Erfahrungsjahr nach der Berufslehre. «Damit nehmen die Sozialpartner die Erwartungshaltung der jungen Generation ernst, die die Schreinerbranche in den nächsten Jahren und Jahrzehnten prägen wird, und setzen ein starkes Zeichen», sagt der Präsident des VSSM, Jürg Rothenbühler.
Die Lohnanpassungen werden nun dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO zur Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eingereicht. Spätestens ab dem Zeitpunkt der AVE sind die Lohnerhöhungen von allen dem GAV unterstellten Betrieben der Schreinerbranche zwingend umzusetzen.
Weitere Informationen gibt’s unter: Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Schreinergewerbe | VSSM – Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten.