Kein GAV, dafür eine Richtlinie Arbeitsverhältnisse

Der VSSM hat für seine Mitgliedsbetriebe eine VSSM Richtlinie betreffend Arbeitsverhältnisse ausgearbeitet, nach der sich die Betriebe in der GAV-losen Zeit ausrichten können. Die Richtlinie basiert auf dem ausgearbeiteten GAV 2022 bis 2025, der aus bekannten Gründen nicht in Kraft getreten ist. 

Im Sinne einer Hilfestellung und als dringliche Empfehlung an die Mitgliedsbetriebe verabschiedete die Delegiertenversammlung vom letzten Freitag die so genannte VSSM Richtlinie Arbeitsverhältnisse. Diese basiert auf der Grundlage des GAV 2022 bis 2025, den die Delegierten an der schriftlichen DV 2020 mit überwiegendem Mehr angenommen haben, der aber aus bekannten Gründen nicht in Kraft gesetzt wurde. Die vom VSSM ausgearbeitete Richtlinie definiert Mindeststandards und minimale Arbeitsbedingungen, die nach Ansicht des Verbands bei der Ausgestaltung neuer Arbeitsverträge, beziehungsweise der Anpassungen von bestehenden Arbeitsverträgen, für alle einzuhalten sind. Es sind auch die Optimierungen bezüglich Jahresarbeitszeit, Mehrstunden und Langzeitkonto, sowie Nachtarbeit aus dem GAV 2022 bis 2025 berücksichtigt worden.

Musterdokumente stehen bereit

Der VSSM hat für seine Mitgliedsbetriebe ein Informationsblatt über das Vorgehen und den Ablauf eines solchen Wechsels ausgearbeitet. Darin sind auch die Informationen betreffend der Anpassung bestehender Arbeitsverträge enhalten. Ebenso stellt der Verband die gesamte Richtlinie sowie Musterdokumente und Musterarbeitsverträge zum Download zur Verfügung. Und: «Je mehr Betriebe während des vertragslosen Zustands ihre Unternehmen nach dieser VSSM-Richtlinie führen, desto besser ist die Ausgangslage für die Verhandlungen mit den Gewerkschaften», betont VSSM-Direktor Mario Fellner.

Sämtliche Dokumente stehen den Verbandsmitgliedern im geschützten Bereich der VSSM-Website unter Mitgliederlogin und dem Link «VSSM Richtlinie Arbeitsverhältnisse» zum Download bereit. Mitgliedsbetriebe, die nicht im Besitz von Benutzername und Passwort sind, können diese Daten mit Angabe des Mitgliedbetriebs via E-Mail an marketing[at]vssm[dot]ch anfordern. 

Information Anpassung Arbeitsverträge