Die Weichen für die Zukunft gestellt

Melanie Burri, die für die Revision verantwortliche VSSM-Projektleiterin, stellt das überarbeitete Qualifikations­verfahren vor. Bild: Nicole D'Orazio

Die Revision der Schreiner-Grundbildungen ist so weit fortgeschritten, dass die Vertreterinnen und Vertreter aus der Branche am Zug waren. 250 Personen aus dem VSSM-Verbandsgebiet kamen zur Branchenanhörung in Zürich. Es ging darum, ihre Meinungen abzuholen. 

Wie sollen die neuen Ausbildungen für Schreinerinnen und Schreiner EFZ sowie Schreinerpraktikerinnen und -praktiker EBA künftig aussehen? Insbesondere die neue Praktische Arbeit als Teil des Qualifikationsverfahrens gab zu reden. Es wurde rege diskutiert. Dies war nicht nur gut, sondern ausdrücklich erwünscht. Am Samstag, 31. Januar 2026, kamen rund 250 Personen in den Technopark nach Zürich zur Branchenanhörung im Rahmen der Revision Grundbildung. Es waren Vertreterinnen und Vertreter verschiedenen Alters und aller Funktionen aus dem Gebiet des Verbands Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM) anwesend. Sie wurden von den Sektionen rekrutiert. 

Ziel der Anhörung war es, die Teilnehmenden einerseits über den aktuellen Stand und die Veränderungen der überarbeiteten Ausbildungen zu informieren. Und andererseits deren Meinungen zu den Entwürfen der Bildungsverordnung und des Bildungsplans anzuhören. «Wir möchten die Rückmeldungen validieren und eine Grundlage zur Entscheidung in der Grundbildungskommission vorbereiten», sagte Melanie Burri, verantwortliche Projektleiterin Grundbildung beim VSSM. Geht alles auf, sollen die Dokumente spätestens im Herbst an den Bund zur Genehmigung eingereicht werden. Wird diese erteilt, starten die ersten Lernenden mit den neuen Ausbildungen im Sommer 2028. 

Schwerpunkt statt Fachrichtung 

Die heutigen Fachrichtungen Möbel/Innenausbau, Bau/Fenster, Wagner und Skibau werden abgeschafft. Stattdessen sollen die Lernenden in Absprache mit dem Lehrbetrieb nach dem zweiten Jahr einen Schwerpunkt wählen: Planung, Produktion oder Montage. In diesem werden sie in einer leichten Vertiefung geschult. Die Schwerpunkte an sich waren bei der Mehrheit der Anwesenden nicht umstritten. Jedoch war man sich nicht einig, wann die Wahl getroffen werden soll. «Junge Menschen sind eher sprunghaft. Nach zwei Jahren sind sich die wenigsten sicher, was sie wählen sollen. Ist ein späterer Wechsel möglich?», fragte ein Votant. Burri erwiderte, dass dies möglich sein sollte, sofern der Betrieb den Schwerpunkt ausbilden kann. Allerdings nicht mehr im letzten halben Jahr. «Wir schlagen die Wahl nach dem zweiten Jahr vor, weil die Sektionen so den letzten üK aufgleisen können, der als vernetzender Kurs zu den Schwerpunkten stattfinden soll», erklärte sie.

Ein anderer Teilnehmer wollte wissen, wer entscheidet, wenn sich Lernender und Betrieb nicht einig sind. Der Betrieb, hiess es. Nach einiger Diskussion sprachen sich rund zwei Drittel der Anwesenden für einen späteren Wahlzeitpunkt aus als nach dem zweiten Jahr. Diese Branchenmeinung soll als zentrales Argument in die weiteren Gespräche einfliessen. 

Der QV-Aufwand wird verringert 

Der Aufwand des Qualifikationsverfahrens (QV) wird mit der Revision gekürzt und an die neusten Vorgaben von Bund und Kantonen angepasst. Man sei heute beim Maximum des Möglichen. Da die Teilprüfung in der heutigen Form nicht mehr möglich sein wird, schlagen die zuständigen Arbeitsgruppen eine vergleichbare praktische Arbeit vor. Die Individuelle Praktische Arbeit (IPA) fällt weg.

Es wurden zwei Varianten ausgearbeitet: In der Variante A ist ein Element des Prüfungsobjekts frei gestaltbar. Das Objekt selbst ist vorgegeben. Den individuellen Teil würden die Lernenden im ­Betrieb herstellen. Dieser wird durch die vorgesetzte Fachperson bewertet. Der vorgegebene Teil wird im Kurszentrum pro­duziert und von Experten benotet. In der Variante B ist das Prüfungsobjekt frei gestaltbar, umfasst jedoch einen vorgegebenen Kubus, der von allen im Kurszentrum hergestellt werden muss. Der individuelle Teil wird gleich wie in Variante A von der vorgesetzten Fachperson und das obligatorische Stück von Experten bewertet. 

Alternative kommt ins Spiel 

Weil bei beiden Varianten die Rollen der vorgesetzten Fachpersonen und der Betriebe bereits im Vorfeld Gegenstand von Diskussionen waren, schlugen die Verantwortlichen an der Branchenanhörung eine zusätzliche Alternative vor. Diese umfasst ein vorgegebenes Objekt, das nur im Kurszentrum hergestellt und ausschliesslich von Experten bewertet wird. 

Die drei Möglichkeiten gaben den grössten Anlass zu Diskussionen des Tages. «Mir gefällt Variante A am besten, weil sie Kreativität und vernetztes Denken benötigt. Sie funktioniert auch noch in zehn Jahren, wenn die Robotik weiterentwickelt ist», lautete ein Votum. Es sei eine Chance für die Branche, bei den Varianten A und B die Individualität beizubehalten. Auch um sich zu präsentieren und weiterhin Junge für die Lehre zu begeistern. Er fände es nicht gut, wenn alle das gleiche Möbel herstellen wie vor 20 Jahren, sagte ein anderer. Auch die neue Alternative fand Anhänger. Diese störten sich vor allem an der Belastung der ­Betriebe und dass die vorgesetzten Fachpersonen so viel bewerten müssten. «Eine Prüfung muss vergleichbar sein und neutral benotet werden», meinte ein Votant. 

Gleiche Veranstaltung in der Westschweiz

Das Meinungsbild über die Varianten wurde bewusst nicht mitgeteilt. Denn am 5. Februar fand die Branchenanhörung im Verbandsgebiet der Frecem statt. So wollten die Verantwortlichen eine Beeinflussung vermeiden.

Im März wird als nächster Schritt anhand der An­hörungen und der Ämterkonsultation die Grundbildungskommission über die Eckwerte der Bildungsverordnung und des -plans entscheiden, die dann beim Bund eingereicht werden.

Nicole D'Orazio, Schreinerzeitung

Die neuen Grundbildungen in Kürze:

Die Teilprüfung wird abgeschafft 

2023 wurde der Prozess der Totalrevision der beiden Grundausbildungen Schreinerpraktiker/in EBA und Schreiner/in EFZ gestartet. Ziel ist es, dass die ersten Lernenden im Sommer 2028 mit den neuen Ausbildungen beginnen. 

An der Branchenanhörung wurden der Bildungsplan und die Bildungsverordnung vorgestellt. Die neue EFZ-Ausbildung soll generalistisch sein. Die heu­tigen vier Fachrichtungen werden abgeschafft. Für die letzten beiden Jahre wählen die Lernenden gemeinsam mit dem Lehrbetrieb neu nach Interesse, Fähigkeiten oder betrieblicher Ausrichtung einen der drei Schwerpunkte: Planung, Produktion und Montage. Wann diese Wahl getroffen werden soll, ist indes noch nicht entschieden. 

Bei der EBA-Grundbildung sind die Schwerpunkte Produktion und Montage vorgesehen. Dort wird der Schwerpunkt noch vor Lehrbeginn definiert. Im Qua­lifikationsverfahren (QV) sollen die Schwerpunkte dann im Fachgespräch geprüft werden. 

Nur  noch eine Praktische Arbeit

Eine grosse Veränderung bei der Schreinerlehre EFZ wäre, dass die Teilprüfung sowie die Individuelle Praktische Arbeit (IPA) abgeschafft werden. Am Ende der Lehre werden diese durch eine Praktische Arbeit, die im Rahmen von 40 bis 60 Stunden liegen soll, ersetzt. Wie genau diese aussieht, ob diese teilweise im Betrieb und/oder im Kurszentrum ab­gelegt wird, ist allerdings noch nicht fixiert. Zusammen mit dem Fachgespräch soll die Praktische Arbeit jedenfalls 40 Prozent des QV ausmachen und eine Fallnote sein. 

Die Erfahrungsnote wird im QV künftig zu je 50 Prozent aus den Leistungen der überbetrieblichen Kurse und der Berufsschule gewertet. Sie macht 20 Prozent aus. Die Berufskundeprüfung muss vom Bund aus von heute sechs Stunden auf vier reduziert werden. 

Alle Informationen zur Revision gibt es auf der folgenden Website

Telefonanruf starten
Kontaktanfrage