Kuratle und Jaecker AG ist ein Lieferant von Produkten, die zur Herstellung von Brandschutztüren notwendig sind. Auf einem Rundgang durch das neue Gebäude erfuhren die 60 Teilnehmenden des Schreiner-Treffs Einzelheiten über die Arbeit des Unternehmens. Markus Fischer, Geschäftsführer der Region Ostschweiz, wies darauf hin, dass der Standort im thurgauischen Märstetten ein wichtiges Bindeglied zwischen Kunden und Lieferanten sei.
An diesem Tag war der Ort auch ein Treffpunkt. Simon Schneider informierte, dass der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM) sein Angebot an geprüften Türen um drei weitere Produkte mit multifunktionalen Eigenschaften weiterentwickelt habe. Diese Produkte werden der Branche mit Abschluss eines Lizenzvertrages zur Verfügung gestellt.
Was eine Leistungserklärung leistet
Die VSSM-Konstruktion gewährleistet laut Schneider ein breites Einsatzgebiet und ermöglicht eine hohe betriebseigene Wertschöpfung durch die Eigenproduktion. «Zu den wichtigsten Leistungseigenschaften gehören neben Feuerwiderstand, Schallschutz und Einbruchhemmung auch die Klimaklasse und der Wärmeschutz», sagt der Fachmann. Er hebt hervor, dass das Bauproduktegesetz den Hersteller verpflichtet, für Bauprodukte eine Leistungserklärung zu erstellen. Dies, wenn das Bauprodukt von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder eine europäische technische Bewertung ausgestellt wurde. Mit der Leistungserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Übereinstimmung des Bauproduktes mit der erklärten Leistung. In der Leistungserklärung sind die in der Norm einzuhaltenden Eigenschaften aufzuführen und zu deklarieren.
Ausnahmen für Unikate
Es gibt aber auch Ausnahmen. Keine Leistungserklärung muss erstellt werden, wenn es sich um eine Einzel- oder Sonderanfertigung für ein spezielles Bauwerk in Form eines Unikats handelt. «Dies gilt jedoch nicht für geprüfte Brandschutzprodukte, da diese gemäss Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) den Charakter einer Serienfertigung tragen», hält Schneider fest.
Ebenfalls keine Leistungserklärung muss erstellt werden, wenn es sich um ein Bauprodukt handelt, welches direkt auf der Baustelle gefertigt wird oder das zur Renovierung eines Bauwerks dient, das als kulturelles Erbe eingestuft ist. Dabei dreht es sich um Produkte, die unter Aufsicht der Denkmalpflege in nichtindustriellen Verfahren hergestellt wurden.
Im Zusammenhang mit der Schliessung des Brandlabors in Dübendorf ZH setzt sich der VSSM für dessen Rettung ein. Eine Arbeitsgruppe sucht weitere Mitglieder. In einem ersten Schritt sollen in der Schweiz be- stehende Prüfinfrastrukturen genutzt und längerfristig eine weitere aufgebaut werden. «Es ist absolut wichtig, dass wir in der Schweiz eine eigene akkreditierte Stelle haben, die Prüfung, Inspektion und Zertifizierung unabhängig durchführen kann», sagt Schneider.
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