Umfrageresultate: Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist es wichtig, dass Führungskräfte auf private Betreuungsverpflichtungen von Mitarbeitenden Rücksicht nehmen. (Bild: ©iStockphoto.com/gece33)

Wie gut lassen sich Beruf und Privatleben für Mitarbeitende der Schreinerbetriebe vereinbaren? Eine Umfrage des VSSM ging dieser Frage nach. Es gibt einiges an Verbesserungspotenzial und Handlungsbedarf.

Der VSSM hatte im November 2021 alle Schreinerbetriebe der deutschen und italienischen Schweiz dazu eingeladen, an der Umfrage zum Thema «Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben» teilzunehmen. 350 Unternehmer und 638 Mitarbeitende von Schreinereien nahmen teil. 

Erfreulich ist, dass etwa 45 Prozent aller befragten Mitarbeitenden Beruf und Privatleben gut vereinbaren können, weitere 45 Prozent eher gut. 10 Prozent gaben jedoch an, Beruf und Privatleben schlecht vereinbaren zu können.

Gute Bewertungen erhielten die Schreiner-Arbeitgeber in den Bereichen freie Ferienwahl, Flexibilität bezüglich dringender Kurzabsenzen sowie Bezug von unbezahltem Urlaub. Gut die Hälfte der Mitarbeitenden gab an, dass Aus- und Weiterbildung in ihrem Betrieb gefördert wird und über 90 Prozent fühlen sich in der beruflichen Entwicklung gleichbehandelt.

Optimierungspotenzial haben folgende Bereiche:

  • Grosse Nachfrage nach mehr Teilzeitarbeit
  • Stellvertretungslösungen fehlen
  • Viele Mehrstunden 
  • Wenig Einfluss auf die Einsatzplanung
  • Praktisch keine Angebote für Mitarbeitende mit Betreuungspflichten
  • Wenige Frauen im Kader

 

Die Resultate dienen der Planung von Massnahmen gegen den ansteigenden Fachkräftemangel in der Schreinerbranche. Der VSSM wird wieder berichten.  

Die Präsentation mit den ausführlichen Resultaten ist auf vssm.ch publiziert unter Zahlen & Fakten
Im Dossier Lohn- und Arbeitszeitmodelle der SchreinerZeitung finden Sie weitere Artikel zum Thema. 

Die Fachstelle UND aus Zürich führte im Auftrag des VSSM die Umfrage durch und wertete sie aus. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG unterstützte das Projekt mit Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz.