Bildungsfinanzierung

Die Bildungslandschaft der Schreinerbranche verfügt über exzellente Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Branche unterstützt Teilnehmende von Diplomlehrgängen und Kursen mit grosszügigen Rückvergütungen und umfassenden Beratungsdienstleistungen.

Grundbildung

Dank dem vom Bundesrat für die Schreinerbranche allgemeinverbindlich erklärten Berufsbildungsfonds Schreiner BBF-S, profitiert der Schreiner-Nachwuchs von umfassenden Fördermassnahmen.

Übersicht Förderung Schreiner-Nachwuchs

BBF-S Aktivitäten

Weiterbildung

Schreiner und Schreinerinnen nehmen ihre Karriere selbst in die Hand. Dank der grosszügigen Unterstützung von VSSM und von Bund und Kantonen erhalten Sie 75-100 Prozent der Kurskosten zurückerstattet!

Bundessubventionen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Vorbereitungskursen zu den eidgenössischen Berufsprüfungen und zu den höheren Fachprüfungen profitieren seit 2018 zusätzlich von bis zu 50 % Bundessubventionen, vorausgesetzt, dass die eidgenössischen Prüfungen vollständig absolvieren werden.

Bei einer Berufsprüfung (z. B. Projektleiter/in oder Produktionsleiter/in mit eidg. Fachausweis) beträgt der Bundesbeitrag maximal 9‘500 Franken, bei einer höheren Fachprüfung 10‘500 Franken (z. B. Schreinermeister/in eidgenössisches Diplom). www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege

Die finanzielle Unterstützung des Bundes wird unabhängig von der Höhe der Rückvergütungen des VSSM und der ZPK und ausbezahlt.

Wichtig: Teilnehmerinnen und Teilnehmer profitieren nur von den Bundesbeiträgen, wenn den Teilnehmenden die Kursgebühren direkt in Rechnung gestellt werden (bereits ab Stufe Fertigungsspezialist/in VSSM) und diese von den Teilnehmenden direkt an den Bildungsanbieter bezahlt werden. Kursgebühren die von Dritten (z. B. vom Arbeitgeber) direkt an den Bildungsanbieter bezahlt werden, sind von den Bundesbeiträgen ausgenommen.

Kantonssubventionen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des eidgenössisch anerkannten Diplomlehrgangs «Berufsbildner/in im Lehrbetrieb VSSM» können bei einer Vielzahl von kantonalen Berufsbildungsfonds zusätzliche Unterstützung beantragen.

Steuerabzug Weiterbildungsleistung
Die berufsorientierten Aus- und Weiterbildungsauslagen können bis zu einem Maximalbetrag von 12‘000 Franken (ab Steuerjahr 2023 neu 12'700 Franken) jährlich von den Steuern (Bund und Kanton) in Abzug gebracht werden. Einzig im Kanton Basel-Stadt liegt der Abzug bei 18‘100 Franken deutlich höher und im Tessin liegt der Betrag mit 10‘000 Franken (Kantonssteuern) etwas unterhalb der Limite des Bundes. Alle Ausbildungskosten, welche vom Arbeitgeber getragen werden, müssen seit neuestem nicht mehr als Einkommen versteuert werden.

Stipendien und Darlehen
Über die Ausrichtung von kantonalen Ausbildungsbeiträgen, Stipendien und Darlehen informieren die kantonalen Stipendienstellen des Wohnortskantons. Weitere Informationen finden Sie online unter https://www.edk.ch/de/themen/stipendien/

 

Übersicht Rückvergütungen

Rückvergütungen Diplomlehrgänge und Kurse der Schreinerbranche 2024_1 ab 2024

Rückvergütungen des Bundes für vorbereitende Kurse auf eidg. Prüfungen

Merkblatt SBFI – Vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen

Erklärvideo – Vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen

FAQ für Absolventinnen und Absolventen

 

Steuerabzüge Bund und Kanton

Steuerabzug-Merkblatt Beispiel Kanton Bern