Planungskosten sind Geld wert - AGB aktualisiert

Der PDF-Planungsvertrag kann direkt ausgefüllt werden. Bild: VSSM

Der VSSM stellt seinen Mitgliedern neue Hilfsmittel und Formulare für die Verrechnung von Planungskosten sowie überarbeitete AGB zur Verfügung. 

Schreinerunternehmen geniessen den Ruf, gute Lösungen zu entwickeln und sich als Ideengeber auszuzeichnen. Jedoch werden viele dieser Dienstleistungen nicht verrechnet oder ausgewiesen. Das Unternehmen geht in Vorleistung, dabei entstehen bis zur Auftragserteilung bereits erhebliche Kosten. Der Kunde trägt weder Kosten noch Risiken, erhält im Gegenzug allerdings sehr viele nützliche Informationen und Details.

Durch die direkte Zuordnung von Aufwendungen und dem Bewusstsein, dass Planungsleistungen einen Geldwert haben, soll proaktiv die komplette Planung für eine Küche, Einrichtung oder Möblierung und die daraus resultierende detaillierte Offerte als eigenständiger Auftrag betrachtet und verrechnet werden. Der VSSM hat in Zusammenarbeit mit Küche Schweiz ein Merkblatt sowie einen Planungsvertrag erstellt. Diese enthalten praktische Hinweise und Überlegungen, warum eine Verrechnung dieser effektiven Projektierungskosten sinnvoll ist.

AGB mit Logo

In Zusammenarbeit mit Küche Schweiz hat der VSSM zudem die Empfehlungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinfacht, vereinheitlicht und aktualisiert. Neu stehen diese als schreibgeschütztes PDF mit VSSM-Logo oder als individuelle Word-Vorlage für die Mitgliedsbetriebe zur Verfügung. Zusätzlich vereinfacht eine Wegleitung die Arbeit mit den AGB. 

Der Download des Merkblatts, des Planungsvertrags sowie der AGB ist für VSSM-Mitglieder kostenlos. Diese sind im Mitgliederbereich zu finden. Die Logindaten sind auf dem Mitgliederausweis zu finden.