Mehr Lohn für Schreinerinnen und Schreiner

Seco und Bundesrat haben die ausgehandelten Lohnanpassungen auf 1. März 2019 als verbindlich erklärt.  (Bild: VSSM)

Der Bundesrat hat der im November 2018 vereinbarten Lohnanpassung in der Schreinerbranche zugestimmt. Das heisst: grünes Licht für die von den Sozialpartnern vereinbarten Lohnerhöhung von 85 Franken pro Monat. Diese Regelung ist seit dem 1. März 2019 in Kraft. 

Gute Nachrichten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schreinerbranche: Seit dem 1. März 2019 gibt es mehr Lohn. Wie die Zentrale Paritätische Berufskommission (ZPK) in einem Schreiben mitteilte, hat der Bundesrat die von den Sozialpartnern beschlossene Lohnerhöhung für allgemeinver­bindlich erklärt. Die Anpassung muss von allen Schreinerbetrieben vorgenommen werden, die dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Schreinergewerbe unterstellt sind. 

Monatlich 85 Franken mehr

Das bedeutet, dass die Bruttolöhne aller ­Arbeitnehmenden mit Inkrafttreten dieser GAV-Zusatzvereinbarung per Anfang März generell um 85 Franken pro Monat angehoben werden. Dabei können die Lohnerhöhungen, die den Mitarbeitenden seit Anfang 2018 gewährt worden sind, vollumfänglich angerechnet werden. Ein Beispiel: Hat ein Mitarbeiter im September 2018 bereits eine Lohnerhöhung von 50 Franken erhalten, muss sein Lohn um weitere 35 Franken angehoben werden. Ausserdem steigen sämtliche Mindestlöhne generell um 85 Franken pro Monat.

Intensive Verhandlungen

Der Zusatzvereinbarung gingen intensive Verhandlungen und Diskussionen voraus. Von den beiden Gewerkschaften Unia und Syna wurde ursprünglich eine generelle Lohnerhöhung von 2,5 Prozent für alle Lohnkategorien gefordert. Mitte November 2018 konnten sich dann die involvierten Sozialpartner auf die Lohnerhöhung um 85 Franken einigen. Thomas Iten, VSSM-Zentralpräsident und arbeitgeberseitiger Verhandlungsführer, wertete diese Übereinkunft als «starkes Zeichen und eine gute Basis für die weiteren Verhandlungen rund um den neuen Gesamtarbeitsvertrag, der derzeit in Aus­arbeitung ist». 

Bevor die Lohnanpassung in Kraft treten konnte, musste sie vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) überprüft und vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dieser Schritt ist nun erfolgt. ids

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