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Christof Burkard, der Jurist des VSSM, informiert alle Interessierten in einem Webinar über die wesentlichen Änderungen des Gewährleistungsrechts bei Baumängeln im Obligationenrecht. Dieses findet am 11. Dezember 2025 über Mittag statt.
Auf 1. Januar 2026 wird das Gewährleistungsrecht bei Baumängeln im Obligationenrecht angepasst. Dies hat auch Auswirkungen auf die Unternehmen der Schreinerbranche. Anlässlich eines Webinars informiert Christof Burkard vom Rechtsdienst des VSSM über die wesentlichen Änderungen und worauf zu achten ist. Dieses findet am 11. Dezember 2025, von 12.00 bis 12.45 Uhr statt.
Für VSSM-Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos, alle anderen bezahlen 100 Franken. Die Anmeldefrist läuft bis am 10. Dezember 2025.