Folgende Hilfsmittel können VSSM Mitglieder via Login downloaden:
- Regieansätze, Gemeinkosten, Teuerung 2012 (VSSM-Praxismerkblatt)
- Tabelle 1, Absenzen und 13. Monatslohn, Produktive Arbeitszeit
- Tabelle 2 Personalversicherungen, Lohngemeinkosten LGK
- Tabelle 3 und 4 Fertigungsgeienkosten FGK
- Tabelle 5 Materialgemeinkosten MGK
- Tabelle 6 Regieansätze detailliert
- Tabelle 7 Fahrzeugkosten-Ansätze
- Tabelle VSSM-Regieansatz (allg. Beispiel VSSM)
- Unternehmens-Regieansatz für unternehmenseigene Berechnung (Excel)
- Arbeitszeitkalender für unternehmenseigene Berechnung (Excel)
VSSM-Kalkulationsmodell
Die Angaben basieren auf dem Vollkosten-Kalkulationsmodell
Produktive Arbeitszeit
Tabelle 1 und 2: Die Lohngemeinkosten (ehemals Sozialkosten) werden auf dem Durch-schnittslohn mit den zwei Kostengruppen aufgerechnet:
- Bezahlte Absenzen und 13. Monatslohn (Tabelle 1)
- Personenversicherungskosten (Tabelle 2)
Der Lohngemeinkostenzuschlag basiert auf der produktiven Jahres-Arbeitszeit gemäss Tabelle 1. Basisberechnung ohne Schaltjahr. Als Grundlage gilt GAV Art. 7 (Jahresar-beitszeit, JAZ)
Fertigung, Produktion
Tabelle 3: Die Fertigungsgemeinkosten (FGK) werden auf dem Grundlohn aufgerechnet. Bei der Berechnung der Regieansätze werden die FGK in Franken gerechnet und auf ganze Einheiten gerundet. Die Fertigungsgemeinkosten und sind aktualisiert gemäss Tabelle 3. Die Berechnung basiert auf Grundlagen des VSSM. Bei der Kostenstelle Lernende sind die Ausbildungs-kosten mit berücksichtigt.
Maschinen und Einrichtungen
Tabelle 4: Die Maschinengemeinkostenzuschläge basieren auf Erfahrungszahlen und sind aktualisiert.
Material
Tabelle 5: Die Materialgemeinkostenzuschläge sind verändert.
Verwaltung und Vertrieb
Tabelle VVGK: Der Verwaltungszuschlag beinhaltet die Kosten für: Unternehmensführung und -organisation, Administration, Rechnungswesen, übrige Be-triebskosten und ähnliches. Der Vertriebszuschlag beinhaltet die Kosten für: Verkauf, Ausstellung, Marketing, Wer-bung, Kundenberatung, Offerten, Kalkulation und Vertrieb
Kalkulationsaufbau der Regieansätze
Tabelle 6: Die Berechnung der Regieansätze basiert auf den rechtswirksamen, allge-meinverbindlichen Mindestlöhnen (GAV Art. 16). Der Branchendurchschnittslohn (Mittellohn) wird mit einem Zuschlag von 15% auf die Mindestlöhne ermittelt. Dieser Zuschlag wird unter anderem auch durch die Erfahrungs-werte der VSSM-Mitgliederstatistik begründet. Der VSSM gibt die Regieansätze im Sinne von allgemeinen Richtwerten heraus. In ein-zelnen Regionen können diese von den Sektionen bestimmt werden. Die errechneten Ansätze gelten als schweizerische Mittelwerte. Die in den Tabellen ein-gesetzten Prozentsätze und Ansätze für Lohngemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten, Maschinenkosten sowie Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten sind allgemeine Durchschnittswerte. Das Schreinergewerbe der Schweiz ist geprägt von grossen regionalen, unternehmens-spezifischen und marktabhängigen Unterschieden. Allgemein gültige Regielohnansätze können diese Eigenheiten nicht berücksichtigen und würden dem Wettbewerbsrecht widersprechen.
Die Fertigungslöhne sind individuell durch jedes Unternehmen mit den betriebseigenen Ansätzen und den effektiv bezahlten Stundenlöhnen zu errechnen.
Fahrzeuge, Transport
Tabelle 7: Die Anfahrtszeit wird mit dem Stundensatz des Mitarbeitenden verrechnet. Die Fahrzeugkosten werden zuzüglich aus Varianten a) bis c) in Rechnung gestellt. Individuelle Berechnungen der Kilometerkosten sind unter www.tcs.ch zu entnehmen. Diese gelten als Herstellkosten und sind mit den individuellen VVGK und R+G-Ansätzen aufzurechnen.

