Die MAEK und die ZPK unterstützen den Besuch eines grossen Teils der Weiterbildungen der Schreinerbranche in Form von Rückvergütungen. Es lohnt sich deshalb zu überprüfen, ob Sie bzw. Ihr Arbeitgeber und die von Ihnen absolvierte Weiterbildung unterstützungsberechtigt sind.
Die MAEK (Militärdienst- und Ausbildungsentschädigungskasse) unterstützt Mitarbeitende von Firmen, die der MAEK angeschlossen sind.
Die ZPK (Zentrale Paritätische Berufskommission Schreinergewerbe) unterstützt alle Mitarbeitenden im Schreinergewerbe, die dem GAV unterstellt sind.

